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Neu seit 01.01.2006!
Empfehlung: Nutzen Sie den Steuerbonus für Handwerksleistungen.
Reichen Sie die Handwerkerrechnung gemeinsam mit dem Kontoauszug / Überweisungsbeleg mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung ein (§35a 11 EStG). Soweit die angefallenen Arbeitskosten zur Erhaltung, Modernisierung oder Renovierung Ihrer selbst genutzten Wohnung dienen, wird hierfür ein 20%iger SteuerBonnus (20% von max. 3.000.- EUR Arbeitskosten pro Jahr und Haushalt, also bis zu max. 600,-- EUR Förderung), von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Fleyer Steuerbonus bitte hier [366 KB] klicken.

Achtung!!
Der Steuerbonus bei der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird auf 20 % von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) zum 01.01.2009 verdoppelt. Die Maßnahme soll 2 Jahre nach ihrem Inkrafttreten überprüft werden.





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