» Muss man Schönheitsreparaturen durchführen?
Startseite
Leistungspalette
    Malerarbeiten
    Bodenbeläge
    Holzböden
    Kleinauftrag
    Umbauten
    Schönheitsreparatur
       Auszug
       Einzug
       Erstcheck
       Gerichtsurteile
    Gutachten
    Seniorenservice
Preise
Fragen (FAQ)
Kontakt
Sitemap
Forum Gelbe Plakette
Intern für uns!

» Muss man Schönheitsreparaturen durchführen?

Wenn beispielsweise die Raufasertapete vergilbt ist und einen neuen Anstrich braucht, dann ist normalerweise nach dem Gesetz der Vermieter dafür zuständig. Doch im Mietvertrag wird meist eine andere Vereinbarung getroffen, so das der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet wird. In vielen Mustermietverträgen kreuzt man einfach an, ob die Schönheitsreparaturen der Mieter oder der Vermieter trägt. Ist bei Abschluss des Mietvertrags nichts angekreuzt, ist für die Schönheitsreparaturen der Vermieter zuständig. Ob und in welchem Umfang also Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, klärt in jedem Fall der Blick in den Mietvertrag.



Auszugsrenovierung mit Abnahmegarantie! / » Was sind Schönheitsreparaturen und was nicht?

sparen Sie Steuern!!! Impressum Allgemeine Geschäftsbedingungen Haftungsausschluss Vielen Dank